Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des BFH, ist eine Gesetzesänderung zum Nachteil von Wohnungskäufern zu befürchten, wonach zukünftig auch beim Kauf einer Eigentumswohnung die Instandhaltungsrücklage der Grunderwerbsteuer unterliegt.
Die Antwort lautet NEIN! Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrages ist nach § 568 Abs. 1 BGB explizit gesetzlich geregelt. Daran ändert auch der neu geregelte, am 01.10.2016 in Kraft getretene § 309 Nr. 13 BGB nichts.
Unter der Überschrift „Immobilien in Ostdeutschland: Kaufpreise seit 2010 stark gestiegen – 49 Prozent Plus in Dresden“ veröffentlichte immowelt.de am 11.02.2016, eine weitgehend unkommentierte Immobilienpreisstatistik. Medien bezeichnen diese Statistik als Studie, was völliger Unsinn ist! Demnach wären in Chemnitz die Preise um 15 Prozent gefallen. Aber ist das wirklich so?
Für den Bau von Mietwohnungen, mit Bauantrag zwischen dem 01.01.2016 und 31.12.2018, gewährt der Staat eine erhöhte Sonderabschreibung. Einem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus hat das Bundeskabinett am 3.2.2016 zugestimmt. Update vom 06.07.2016: Die Budesregierung hat die Pläne für eine Sonderaschreibung für den Mietwohnungsbau auf Eis gelegt.
Nach Berlin führt nun auch das Land Brandenburg die Mietpreisbremse ein. Diese gilt ab 1. Januar 2016 für Potsdam und eine ganze Reihe von Kommunen im Speckgürtel von Berlin.