Mietverträge per SMS oder E-Mail kündigen?
Die Antwort lautet NEIN! Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrages ist nach § 568 Abs. 1 BGB explizit gesetzlich geregelt. Daran ändert auch der neu geregelte, am 01.10.2016 in Kraft getretene § 309 Nr. 13 BGB nichts.
Alexander Kerle, Immobilienmakler Chemnitz | 14 Okt 2016