Der Bundesrat hat Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer und die hierzu erforderliche Grundgesetzänderung beschlossen. Eigentümer und Mieter, die Grundsteuer ist als Betriebskostenart komplett auf diese umlegbar, sollen durch die Reform künftig nicht mehr belastet werden als heute. Eine Grundsteuerreform ohne Steuererhöhung?