
Die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) stellt Immobilienbesitzer und Verwalter vor neue technische und administrative Aufgaben. Während für Neuinstallationen bereits seit Ende 2021 die Pflicht zur Fernauslesbarkeit besteht, rückt nun das entscheidende Datum für den Bestand näher: Der 31. Dezember 2026.
Bis zu diesem Stichtag müssen sämtliche Erfassungsgeräte für Wärme und Warmwasser so nachgerüstet oder ausgetauscht werden, dass sie fernauslesbar sind. Dieser Beitrag ordnet die rechtlichen Vorgaben ein und erläutert den Handlungsbedarf.
Bis zu diesem Stichtag müssen sämtliche Erfassungsgeräte für Wärme und Warmwasser so nachgerüstet oder ausgetauscht werden, dass sie fernauslesbar sind. Dieser Beitrag ordnet die rechtlichen Vorgaben ein und erläutert den Handlungsbedarf.
Antwort auf die Frage gibt eigentlich der WEG- Verwalter, mancher mit Verweis auf die DSGVO aber eben nicht...