Dieser Artikel behandelt die Frage, ob die Vertragskorrespondenz eines privaten Vermieters mit seinen Mietern unter die Verbraucherschutzrichtlinie fällt und ob ein Privatvermieter selber als Verbraucher oder als Unternehmer handelt.
Seit dem 13.06.2014 gilt auch für Dienstleistungs- und Maklerverträge ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.