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Über Chemnitz
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Kategorie
Rund um die Immobilie
Autor
Alexander Kerle, Immobilienmakler Chemnitz
Datum
06 Nov 2015
Seit dem 01.11. 2015 gilt ein bundeseinheitliches Meldegesetz. Vermieter sind verpflichtet, den Ein- bzw. Auszug schriftlich zu bestätigen.
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