Kontaktiert ein Kaufinteressent wegen einem Immobilienangebot den Makler, nimmt er bereits zu diesem Zeitpunkt ein konkretes Angebot über eine Maklerdienstleistung in Anspruch... Ein Vertragsverhältnis zwischen Kaufinteressent und Makler kam so in der Vergangenheit meist stillschweigend und durch schlüssiges Verhalten zu Stande. Seit dem 23.12.2020 bestimmt der neue Pragraph 656a BGB anderes...
Ab 23.12.2020 gelten erstmals gesetzliche Vorschriften zur Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf.
Die SPD- Fraktion im Bundestag fordert für Kaufimmobilien die Einführung eines „Bestellerprinzips“, wonach ausschließlich der Besteller des Maklers, also oft der Verkäufer einer Immobilie, die Maklerprovision allein bezahlen soll. Dies würde für den Käufer die Kaufnebenkosten um die Maklerprovision und damit den Immobilienerwerb verbilligen. Gegenteiliges wäre jedoch der Fall!