Die neue Grundsteuer beim Bundesfinanzhof zur Prüfung!
Veröffentlicht von Alexander Kerle, Immobilienkaufmann, Chemnitz in Immobilien: Gesetzte, Steuern und öffentliche Abgaben · Samstag 09 Dez 2023
Rheinland-Pfalz lässt den Bundesfinanzhof das Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer untersuchen. Die Ergebnisse könnten eine bedeutsame Rolle spielen, sollte es zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommen.
Um diese Untersuchung durchführen zu können, werden zwei Fälle des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz als Grundlage herangezogen. In diesen Fällen wurden ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der zugesandten Bescheide geäußert, da die zugrundeliegenden Bewertungsregeln angezweifelt sind. Laut den verhandelten Fällen wurden die Grundsteuerwerte unangemessen hoch angesetzt, was auf die Verwendung der Bodenrichtwerte bei der Bewertung zurückzuführen ist. Außerdem wird vom Bundesfinanzhof auch eine Entscheidung des Finanzgerichts Sachsens einbezogen, wonach die Bemessungsgrundlage der Bodenrichtwerte rechtlich in Ordnung wäre. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs wird dann als Stellungnahme in Betracht gezogen, falls das Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung gelangen sollte.