Grunderwerbsteuer künftig auch auf Instandhaltungsrücklage?
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des BFH, ist eine Gesetzesänderung zum Nachteil von Wohnungskäufern zu befürchten, wonach zukünftig auch beim Kauf einer Eigentumswohnung die Instandhaltungsrücklage der Grunderwerbsteuer unterliegt.
Alexander Kerle, Immobilienmakler Chemnitz | 20 Okt 2016