Grundsteuerreform: BFH-Entscheidung bringt keine Klarheit - Zweifel und Klagen bleiben!

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Grundsteuerreform: BFH-Entscheidung bringt keine Klarheit - Zweifel und Klagen bleiben!

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Oberste Finanzrichter treffen keine Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuerbewertung geäußert und die Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden ausgesetzt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Bedenken nun zurückgewiesen, jedoch keine abschließende Bewertung zur Verfassungsmäßigkeit der Reform getroffen (BFH, Az. II B 78/23).
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler bleiben kritisch
Die Verbände "Haus & Grund" und "Bund der Steuerzahler" sehen weiterhin erhebliche Probleme in der Reform. Bemängelt wird, dass Boden- und Mietpreise, die zur Berechnung herangezogen werden, unrealistisch hoch und ihre Herkunft nicht transparent seien.
Musterklagen beim Bundesverfassungsgericht
Trotz des BFH-Beschlusses wollen beide Verbände ihre Musterklagen beim Bundesverfassungsgericht weiterführen, um eine endgültige Klärung der Rechtslage zu erreichen.
Grundsteuerzahlung ab 2025
Stand jetzt müssen alle Immobilienbesitzer, die einen Grundsteuerwertbescheid erhalten haben, ab 2025 die neue Grundsteuer zahlen. Einzige Ausnahme ist das Ehepaar, dessen Fall der BFH aktuell entschieden hat.
Hintergrund der Reform
Die Grundsteuer wird ab 2025 bundesweit neu berechnet. Dafür müssen die Werte von rund 36 Millionen Grundstücken in Deutschland aktualisiert werden. Dies geschieht durch die Finanzämter, die zunächst einen Grundsteuerwertbescheid und später einen Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer versenden. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden und wird jährlich von allen Eigentümern von Grundstücken, Gebäuden sowie Land- und Forstwirtschaftsbetrieben gezahlt.
Fazit
Die Grundsteuerreform bleibt umstritten. Trotz des BFH-Beschlusses gibt es weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Bewertungsmethode. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Immobilieneigentümer sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls Einspruch gegen ihren Grundsteuerwertbescheid einlegen.


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