Für den Bau von Mietwohnungen, mit Bauantrag zwischen dem 01.01.2016 und 31.12.2018, gewährt der Staat eine erhöhte Sonderabschreibung. Einem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus hat das Bundeskabinett am 3.2.2016 zugestimmt. Update vom 06.07.2016: Die Budesregierung hat die Pläne für eine Sonderaschreibung für den Mietwohnungsbau auf Eis gelegt.