Abschreibung von Schönheitsreparaturen nach Kauf einer vermieteten Immobilie
Kosten für Schönheitsreparaturen, welche innerhalb von 3 Jahren nach Kauf vermieteter Immobilien anfallen, sind nur bis zu einem Betrag in Höhe von maximal 15% des Kaufpreises als Werbungskosten steuerlich absetzbar...
Alexander Kerle, Makler Chemnitz | 05 Nov 2016