Wohnungsmietvertrag
limitierte Lebens(t)räume
(0371) 38 23 115
×
Startseite
Immobilien
Aktuelle Angebote
Baustellen- Updates
Suche Mietwohnung
Referenzen
Gesuche
Kaufen
Mieten
Für Eigentümer
Leistungsversprechen
Maklerleistungen
Immobilienbewertung
Energieausweis
Über wohnmixx
Kontakt
Inhaberprofil
Kundenstimmen
Referenzen
Datenschutz
Impressum
Themenblog
Über Chemnitz
×
Startseite
Immobilien
Aktuelle Angebote
Baustellen- Updates
Suche Mietwohnung
Referenzen
Gesuche
Kaufen
Mieten
Für Eigentümer
Leistungsversprechen
Maklerleistungen
Immobilienbewertung
Energieausweis
Über wohnmixx
Kontakt
Inhaberprofil
Kundenstimmen
Referenzen
Datenschutz
Impressum
Themenblog
Über Chemnitz
Direkt zum Seiteninhalt
Mietverträge per SMS oder E-Mail kündigen?
Immobilien: Gesetzte, Steuern und öffentliche Abgaben
Alexander Kerle, Immobilienmakler Chemnitz
14 Okt 2016
Die Antwort lautet NEIN! Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrages ist nach § 568 Abs. 1 BGB explizit gesetzlich geregelt. Daran ändert auch der neu geregelte, am 01.10.2016 in Kraft getretene § 309 Nr. 13 BGB nichts.
Lesen
Zurück zum Seiteninhalt
Um diese Website nutzen zu können, aktivieren Sie bitte JavaScript.