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Mietvertragsrecht
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Über Chemnitz
Mietverträge per SMS oder E-Mail kündigen?
Kategorie
Immobilien: Gesetzte, Steuern und öffentliche Abgaben
Autor
Alexander Kerle, Immobilienmakler Chemnitz
Datum
14 Okt 2016
Die Antwort lautet NEIN! Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrages ist nach § 568 Abs. 1 BGB explizit gesetzlich geregelt. Daran ändert auch der neu geregelte, am 01.10.2016 in Kraft getretene § 309 Nr. 13 BGB nichts.
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