Streitthema Schönheitsreparaturen
Der BGH stellt klar: Vermieter von unrenoviert an Mieter übergebenen Wohnungen müssen Schönheitsreparaturen ausführen, wenn die Renovierungspflicht nicht wirksam auf den jeweiligen Mieter übertragen wurde. Mieter müssen sich jedoch bis zur Hälfte an den Kosten beteiligen.
Alexander Kerle, Immobilienmakler Chemnitz | 09 Jul 2020