Ab 23.12.2020 gelten erstmals gesetzliche Vorschriften zur Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf.
Die SPD- Fraktion im Bundestag fordert für Kaufimmobilien die Einführung eines „Bestellerprinzips“, wonach ausschließlich der Besteller des Maklers, also oft der Verkäufer einer Immobilie, die Maklerprovision allein bezahlen soll. Dies würde für den Käufer die Kaufnebenkosten um die Maklerprovision und damit den Immobilienerwerb verbilligen. Gegenteiliges wäre jedoch der Fall!
Ein Beispiel, warum der Gesetzgeber in Sachen "Bestellerprinzip" nicht zu Ende gedacht hat...
Für Chemnitz ist das jedoch genauso wenig ein Thema, wie für die allermeisten Kommunen in der Bundesrepublik...
Der Staat verdient an privaten Immobilien kräftig mit