Maklerprovision: Bestellerprinzip bei Immobilienkauf?

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Maklerprovision: Bestellerprinzip bei Immobilienkauf?

wohnmixx - Immobilien in Chemnitz
Die SPD- Fraktion im Bundestag fordert für Kaufimmobilien die Einführung eines „Bestellerprinzips“, wonach ausschließlich der Besteller des Maklers, also oft der  Verkäufer einer Immobilie, die Maklerprovision allein bezahlen soll. Dies würde für den Käufer die Kaufnebenkosten um die Maklerprovision und damit den Immobilienerwerb verbilligen. Gegenteiliges wäre jedoch der Fall!
Immobilienverkäufer die einen Makler beauftragen würden – und das ganz legitim – die Kosten des Maklers im Kaufpreis kalkulieren. Ohne eine gleichzeitige Änderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sowie des Gerichts- und Notarkostengesetzes, würden mit dem höheren Kaufpreis auch die anteiligen Kaufnebenkosten für Notar und Grundbuch sowie für die Grunderwerbsteuer steigen. Ein, wegen der Maklerprovision bspw. um 10.000 € erhöhter Kaufpreis, würde dann -  je nach Bundesland  zwischen 350 € und 650 € mehr an Grunderwerbsteuer in die öffentlichen Kassen spülen. Der Käufer wäre also um diesen Betrag MEHR belastet. Das Vorhaben wäre eine versteckte Steuererhöhung, die dem Wähler auch noch als Entlastung verkauft werden soll.


 

Ein Haus- oder Wohnungskäufer wird regelmäßig nur dann eine Immobilie erwerben können, wenn die Gesamtaufwendungen für ihn finanzierbar sind, wozu natürlich auch alle Kaufnebenkosten gehören. Wolle man vor allem solche Käufer entlasten, welche Wohneigentum zur Selbstnutzung erwerben, wäre es ein guter Ansatz, zu überprüfen, ob die Höhe der Grunderwerbsteuer angemessen ist. Das Beispiel oben links zeigt, dass – je nach Bundesland, indem sich die Immobilie befindet – zwischen 10.500 und 19.500 € in die öffentlichen Kassen fließen und dies, ohne eine für den Immobilienkäufer spürbare Leistung erbringen zu müssen. Hier könnte der Staat tatsächlich für Entlastung des Bürgers sorgen. Alles andere wäre, dem Wähler noch tiefer in die Taschen zu fassen.


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