
In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf das neue Gebäudemodernisierungsgesetz und was das für Eigentümer und Mieter bedeutet. Nach langen politischen Diskussionen hat der Bundestag im Juli 2026 Fakten geschaffen und die viel kritisierten Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) grundlegend reformiert. Auf den ersten Blick bringt die Neuregelung Erleichterung: Die strikte 65-Prozent-Regel fällt und der Einbau von Gas- sowie Ölheizungen ist wieder zulässig. Doch die vermeintliche neue Freiheit beim Heizungstausch hat ihren Preis. Über die sogenannte Biotreppe und eine geänderte Kostenverteilung kommt auf Vermieter eine massive Verschiebung der Betriebskosten zu, während gleichzeitig die staatlichen Fördermittel gekürzt werden. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen und zeigen an einem konkreten Rechenbeispiel, warum das Gesetz eine genaue wirtschaftliche Prüfung erfordert.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll das umstrittene Heizungsgesetz ablösen. Eigentümer sollen künftig wieder selbst über ihr Heizsystem entscheiden dürfen. Das Eckpapier vom 24. Februar 2026 skizziert die wichtigsten Änderungen.
Der Bundesrat hat Ende September das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet...
Am Freitag haben sich sich SPD, Grüne und FDP auf konkrete Formulierungen für das neue Heizungsgesetz geeinigt. Die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll in der kommenden Woche erfolgen...
Voraussichtlich zum 01. Januar 2018 tritt an Stelle der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) das Gebäudeenergiegesetzt (GEG). Im nächsten Jahr werden die ersten Energieausweise 10 Jahre alt und verlieren ihre Gültigkeit. Für diese und für ältere Energieausweise, empfiehlt sich ein Update.