Heizungsgesetz Update: Regierungsparteien legen die finale Version vor! Bundestag soll nächste Woche abstimmen

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Heizungsgesetz Update: Regierungsparteien legen die finale Version vor! Bundestag soll nächste Woche abstimmen

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Am Freitag haben sich die Regierungsparteien auf konkrete Formulierungen für das neue Heizungsgesetz geeinigt. Die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll in der kommenden Woche erfolgen.
Das Heizungsgesetz, eigentlich Gebäudeenergiegesetz (GEG), sieht vor, dass zukünftig nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Es gibt jedoch Übergangsfristen, die durch die kommunale Wärmeplanung ermöglicht werden.
Vorhandene Öl- und / oder Gasheizungen können weiterhin betrieben und bei Bedarf repariert werden. Sind solche Heizungen irreparabel defekt, können während einer Übergangsfrist auch weiterhin konventionelle Heizungsanlagen installiert und betrieben werden. Nach Ablauf einer Fünfjahresfrist sollen dann kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf deren Grundlage dann Hauseigentümer eine geeignete, umweltfreundliche Heizung wählen können.
Ab dem 1. Januar 2024 treten die Regelungen des GEG zunächst nur für Neubaugebiete in Kraft. Für Bestandsbauten soll eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung verpflichtend sein. Diese wird für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern bereits ab 2026 und für alle anderen ab 2028 benötigt. Ab 2029 müssen Heizungen vermehrt mit umweltfreundlichen Gasen und Ölen betrieben werden.
Für diejenigen, die ab dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung installieren wollen, ist eine verpflichtende Beratung vorgesehen. Diese soll auf mögliche Kostenfallen hinweisen, da fossile Brennstoffe durch den steigenden CO2-Preis immer teurer werden. Nach Ablauf des Übergangszeitraums gelten spezifische Anforderungen, die bei Vorlage einer Wärmeplanung berücksichtigt werden müssen.
Für Heizanlagen, die zu 65- Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden,  wurde eine Technologieoffenheit ins Gesetz aufgenommen. Damit stehen neben Wärmepumpen auch auch andere diverse Optionen, wie bspw. Stromdirektheizungen, Hybridheizungen, Holz- und Pelletheizungen, zur Verfügung.
Klimafreundliche Heizungen sollen durch staatliche Zuschüsse gefördert werden. So sollen bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für den Kauf einer umweltfreundlichen Heizung übernommen werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist eine Basissubvention von 30 Prozent der Kosten unabhängig vom Einkommen vorgesehen. Hauseigentümer mit einem Einkommen unter 40.000 Euro sowie diejenigen, die sich besonders schnell für eine neue Heizung entscheiden, erhalten eine höhere Förderung.


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