Jetzt ist es amtlich: Ab 1. Januar 2023 steigt der Grunderwerbsteuersatz in Sachsen von bisher 3,5 auf 5,5 Prozent.
Die SPD- Fraktion im Bundestag fordert für Kaufimmobilien die Einführung eines „Bestellerprinzips“, wonach ausschließlich der Besteller des Maklers, also oft der Verkäufer einer Immobilie, die Maklerprovision allein bezahlen soll. Dies würde für den Käufer die Kaufnebenkosten um die Maklerprovision und damit den Immobilienerwerb verbilligen. Gegenteiliges wäre jedoch der Fall!