Energieausweise: Update nicht verpassen!

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Energieausweise: Update nicht verpassen!

wohnmixx - Immobilien in Chemnitz
 
Voraussichtlich zum 01. Januar 2018 tritt an Stelle der Energieeinsparungsverordnung (ENEV) das Gebäudeenergiegesetzt (GEG). Gemäß Referentenentwurf soll es auch  Änderungen bei den Ausstellungskriterien für Energieausweise geben. Es werden demnach wesentlich höhere Sorgfaltspflichten vom Aussteller gefordert, als das aktuell der Fall ist. Verstöße der Aussteller gegen Sorgfaltspflichten sollen mit Bußgeldern geahndet werden. Daraus ergibt sich, dass verteuernde Vorortbegehungen zur Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes im Zweifelsfall unumgänglich  werden.
 
Aktuell ist noch offen, welche höheren Anforderungen an neue Energieausweise dann als Gesetz verabschiedet werden  und  ob mit erhöhten Kosten, für deren Ausstellung zu rechnen sein wird.
 
Es scheint wirtschaftlich und sinnvoll, auch vor dem Hintergrund, dass die ersten Energieausweise ohnehin bald ihre Gültigkeit verlieren, vor Inkrafttreten des Gesetzes, Energieausweise nach den aktuell noch gültigen Regeln (und Preisen) erstellen zu lassen. Diese Ausweise sind dann ab Ausstellungsdatum wieder 10 Jahre gültig.
 
 
Hintergrund: Seit dem 01.Juli 2008 benötigen Wohnungsvermieter und Verkäufer von Immobilien einen Energieausweis. Grundlage dafür war die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007. Musste man zunächst nur auf Verlangen den Ausweis vorweisen, ist dessen Vorlage bei Vermietung oder Verkauf, seit Inkrafttreten der EnEV 2014, gesetzliche Pflicht.
 
Der Energieausweis ist für alle Wohnhäuser und Nichtwohngebäude Pflicht. Es gibt wenige Ausnahmen. Hierzu gehören u.a.  denkmalgeschützte Häuser und Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden (Wochenendhäuser).
 
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Ein Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs, auf Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet.
 
Ein Bedarfsausweis, wird Grundlage einer umfassenden Analyse des Gebäudes erstellt.
 
Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Nach Ablauf muss jeweils ein neuer Energiepass, auf Grundlage der zum Erstellungszeitpunkt gültigen Kriterien erstellt werden.
 
 


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