Energieausweise: Update nicht verpassen!
Veröffentlicht von Alexander Kerle, Immobilienmakler Chemnitz in Immobilien: Gesetzte, Steuern und öffentliche Abgaben · Donnerstag 10 Aug 2017 · 1:45
Tags: EnEV, Energieausweispflicht, Energiepass, GEG
Tags: EnEV, Energieausweispflicht, Energiepass, GEG

Aktuell ist noch offen, welche höheren Anforderungen an neue Energieausweise dann als Gesetz verabschiedet werden und ob mit erhöhten Kosten, für deren Ausstellung zu rechnen sein wird.
Es scheint wirtschaftlich und sinnvoll, auch vor dem Hintergrund, dass die ersten Energieausweise ohnehin bald ihre Gültigkeit verlieren, vor Inkrafttreten des Gesetzes, Energieausweise nach den aktuell noch gültigen Regeln (und Preisen) erstellen zu lassen. Diese Ausweise sind dann ab Ausstellungsdatum wieder 10 Jahre gültig.
Hintergrund: Seit dem 01.Juli 2008 benötigen Wohnungsvermieter und Verkäufer von Immobilien einen Energieausweis. Grundlage dafür war die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007. Musste man zunächst nur auf Verlangen den Ausweis vorweisen, ist dessen Vorlage bei Vermietung oder Verkauf, seit Inkrafttreten der EnEV 2014, gesetzliche Pflicht.
Der Energieausweis ist für alle Wohnhäuser und Nichtwohngebäude Pflicht. Es gibt wenige Ausnahmen. Hierzu gehören u.a. denkmalgeschützte Häuser und Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden (Wochenendhäuser).
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Ein Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs, auf Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet.
Ein Bedarfsausweis, wird Grundlage einer umfassenden Analyse des Gebäudes erstellt.
Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Nach Ablauf muss jeweils ein neuer Energiepass, auf Grundlage der zum Erstellungszeitpunkt gültigen Kriterien erstellt werden.
Mehr dazu unter: wohnmixx.de/energieausweis