Gebäudeabschreibung ab 2023
Veröffentlicht von Alexander Kerle, Makler in Chemnitz in Immobilien: Gesetzte, Steuern und öffentliche Abgaben · Mittwoch 23 Nov 2022
Tags: AfA, Abschreibung, Gebäude, AfA
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Gemäß Jahressteuergesetzes 2022 können Gebäude, die nach dem 01.01.2023 fertiggestellt werden, mit 3 statt bisher 2 Prozent steuerlich abgeschrieben werden. Das entspricht einer Gebäudenutzungsdauer von etwa 33 Jahren.