Gesetzliches Widerrufsrecht für Maklerverträge

limitierte Lebens(t)räume
Direkt zum Seiteninhalt

Gesetzliches Widerrufsrecht für Maklerverträge

wohnmixx - Immobilien in Chemnitz

Seit Juni weise ich meine Interessenten beim ersten Kontakt auf das neue Widerrufsrecht und auf meine diesbezügliche Verfahrensweise hin. Gelegentlich erreichen mich deswegen Rückfragen und bisweilen wird dabei Unverständnis zum Ausdruck gebracht, denn man wolle ja zum jetzigen Zeitpunkt (noch) keinen Maklervertrag abschließen, sondern sich vorerst nur informieren… Da solche Rückfragen verständlich sind, möchte ich hier auf die neuen gesetzlichen Anforderungen eingehen.
Privatpersonen haben seit dem 13.06.2014 auch bei Maklerverträgen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser 14- Tagesfrist  kann der Maklerkunde selbst dann den Maklervertrag widerrufen, wenn er die Dienstleistung vollumfänglich in Anspruch genommen hat.  Sprich auch dann, wenn er innerhalb der Widerrufsfrist beispielsweise ein Haus oder eine Wohnung kauft bzw. mietet. Im Umgang des Maklers mit seinen Interessenten würde dies bedeuten, dass erst nach Ablauf der Widerrufsfrist ein Exposé verschickt oder eine Besichtigung mit dem Kunden in spe stattfinden kann. Da Dienstleistungen jedoch nicht wie eine gewöhnliche Warenbestellung einfach zurückgegeben werden können und kaum ein Interessent 2 Wochen auf ein aussagefähiges Exposé, die Anschrift der betreffenden Immobilie oder auf einen Besichtigungstermin warten möchte, muss der Interessent vom Makler (in schriftlicher Form) ausdrücklich verlangen, dass dieser bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Tätigkeit beginnen soll.
Gesetzlich geregelt ist dies im „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung", welches am 13. Juni 2014 in Kraft getreten ist.  Der Makler muss auf Grundlage dieses Gesetzes den Immobilieninteressenten ordnungsgemäß über das Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts belehren. Bei falscher oder fehlender Belehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf 1 Jahr und 14 Tage.
Das Widerrufrecht gilt für Verträge, die per Internet,  E-Mail, Telefon oder per Fax bzw. außerhalb von Geschäftsräumen oder konkludent (durch schlüssiges Verhalten) geschlossen werden.  
Und damit sind wir bei der gängigen Maklerpraxis: Wenigstens in meinem Berufsalltag ist die Regel, dass ich meinen Interessenten nach einem  Telefonat das Exposé zum jeweiligen Angebot schicke. Bei Gefallen folgt ein Ortstermin zur Besichtigung der Immobilie. Dabei oder danach erhält der Interessent weitere Objektunterlagen und eventuell schon einen Kontakt zum Eigentümer. Jetzt mit dem Kunden noch einen schriftlichen Maklervertrag zu schließen ist nur noch eine Formsache, denn dieser ist bereits bei Versand des Exposés und in Folge durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten zustande gekommen. Eine tatsächliche Vertragserfüllung, die den Kunden  ggf. zur Provisionszahlung verpflichtet, ist dann bei Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages gegeben. An dieser Praxis hat sich seit Juni im Prinzip nichts geändert. Außer, dass ich vor dem vorbeschriebenen Ablauf die Widerrufsbelehrung  versende und den jeweiligen Interessent drauf hinweise, dass er mich ausdrücklich dazu auffordern kann,  vor Ablauf der Widerrufsfrist mit meiner Tätigkeit für ihn zu beginnen. Aufgrund der Nutzung moderner Datenverarbeitungssoftware ist das Prozedere mit einer E-Mail schnell und kundenfreundlich, durch nur einen Klick des Interessenten erledigt. Unmittelbar danach erhält er automatisiert die gewünschten Informationen.




Büro: Theaterstraße 50 - 52 | D- 09111 Chemnitz | Telefon: 0371 - 38 23 115


Immobilien in Chemnitz: Haus, Wohnung, Grundstück - Angebote bei wohnmixx sind limitiert, Immobilien sorfältig ausgewählt.
#immobilienchemnitz - #maklerchemnitz - #immobilienmaklerchemnitz

Unsere Referenzen: Verkauf Eigentumswohnungen in Chemnitz, Verkauf Einfamilienhaus in Adelsberg, Verkauf Eigentumswohnung Ka&berg, Verkauf Mehrfamilienhaus Chemnitz Borna, Verkauf Eigentumswohnung Kappel, Verkauf Anwesen mit Bauernhof in Burgstädt, Verkauf Einfamilienhäuser in Callenberg bei Hohenstein-Ernstthal und Limbach-Oberfrohna, Vermietung und Verkauf Einfamilienhäuser in Röhrsdorf bei Chemnitz und Kändler, Verkauf Mehrfamilienhaus Ka&berg, Vermietung Mehrfamilienhäuser Schloßchemnitz und Siegmar, Verkauf Mehrfamilienäuser im Zentrum und in Chemnitz Siegmar, Vermietung Eigentumswohnungen Chemnitz Ka&berg, Vermietung Eigentumswohnungen Chemnitz Gablenz, Verkauf Grundstück Chemnitz Schlosschemnitz, Vermietung Loftwohnungen Schlosschemnitz, Vermietung Villa in Siegmar, Verkauf Eigentumswohnung Limbach, Vermietungen Scheibenhäuser und exklusiver Wohnungen im Rittergut zu Schloss Lichtenwalde, Erstvermietung von Eigentumswohnanlagen in Schlosschemnitz, in Siegmar, in Gablenz, auf dem Kaßberg, Verkauf ETW in Hartmannsdorf

Zurück zum Seiteninhalt