Ab 2016 gilt auch in Brandenburg die Mietpreisbremse
Veröffentlicht von Alexander Kerle, Makler in Chemnitz in Rund um die Immobilie · Mittwoch 02 Dez 2015
Tags: Mietspiegel, Mietpreisbremse
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Nach Berlin führt nun auch das Land Brandenburg die Mietpreisbremse ein. Diese gilt ab 1. Januar 2016 für Potsdam und eine ganze Reihe von Kommunen im Speckgürtel von Berlin.
Potsdam… im Städteranking 2015 der Zeitschrift Wirtschaftswoche wird die Durchschnittsmiete für die Landeshauptstadt mit 7,50 € /qm angegeben. Ein Wert der in Bezug auf die aktuellen Kaufpreise in dieser Region gerade so ausreichen mag, um eine Investition in eine vermietete Gebrauchtimmobilie refinanzieren zu können. Fraglich, ob mit Einführung der Mietpreisbremse Vermietern noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen werden, um den Gebrauchswert für die Mieter solcher Immobilien aufrecht zu erhalten. Ein Blick in den 2014er Mietspiegel der Stadt Potsdam präzisiert die Durchschnittsmietangabe der Wirtschaftswoche. Demnach kosten Altbauten (60 – 90 qm Wohnfläche), die vor 1948 erbaut und inzwischen vollständig saniert sowie ausgestattet sind, im Durchschnitt 7,73 € / qm. Bei sanierten DDR Bauten liegt die Miete für solche Wohnungen bei durchschnittlich 5,35 € bzw. 5,87 € je qm Wohnfläche. Wohnungen selber Größe, der Baujahresklassen 1991 bis 2008 kosten im Schnitt 6,83 € bzw. 7,79 € / qm. Für eine 60 bis 90 qm große Wohnung, die ab 2009 gebaut wurde müssen Mieter durchschnittlich mit 9,16 € / qm rechnen.
Zu den von der Mietpreisbremse betroffenen Gemeinden gehört u.a. auch Petershagen, wohin ich persönliche Verbindungen habe. Die Gemeinde liegt östlich von Berlin, ist durch S- Bahnlinien mit der Bundeshauptstadt verbunden und zählt zusammen mit Eggersdorf knapp 31.000 Einwohner. Ein Blick in die Angebote bei immoscout vom heutigen Tage offeriert in Petershagen / Eggersdorf lediglich 5 Mietangebote in Bestandsgebäuden, mit einer Durchschnittsmiete in Höhe von 6,78 € / qm Wohnfläche.
Wissen muss man in diesem Zusammenhang, dass die Mietpreisbremse nur für Bestandsgebäude gilt, die vor dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet worden sind. D.h. Neubauten, welche nach diesem Datum errichtet wurden oder werden, sind von der Mietpreisbremse - geregelt im „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“ - nicht betroffen. Wegen der nun beschlossenen Mietpreisdeckelung für bestehende Wohngebäude ist zu befürchten, dass Investitionen für Erhaltungsmaßnahmen bei Gebäuden vernachlässigt werden. Dies kann zukünftig zu fatalen Folgen für den Gebäudebestand führen, unter dem dann vor allem auch Mieter zu leiden hätten.
Investoren werden die Nachfrage nach Wohnraum in guter Qualität durch Neubau befriedigen. In der mit S und U- Bahn, knapp 1 Stunde von Berlin-Mitte entfernt liegenden Landgemeinde Petershagen / Eggersdorf (5,70 € für die einfache Fahrt), kostet ein Erstbezug gemäß dem einzigen tagaktuellen Angebot bei immoscout bereits knapp 10,00 € je qm Wohnfläche Miete. Tendenz für künftige Neubauten: steigend!
Für Sachsen ist derzeit keine Mietpreisbremse geplant. Auch wenn in Leipzig, Dresden und sogar in Chemnitz (!) die Nachfrage nach Wohnraum steigt, sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf.
„Eine Mietpreisbremse würde das gerade erfolgte Anspringen der Wohnungsmärkte vor allem in den großen Städten im Keim ersticken. Die Folge wäre, dass Investitionen in Sanierung und die Schaffung von neuen Beständen ausbleiben und eine Mietpreisbremse das Gegenteil des Gewollten, nämlich die Verknappung und Verteuerung von Wohnraum bewirken würde“ … so einer der logisch nachvollziehbaren Standpunkte von Haus & Grund Sachsen e.V. zu diesem Thema.