Gas- oder Ölheizkessel, die vor dem 01.01.1994 in Betrieb gegangen sind, müssen im laufenden Jahr 2023 ausgetauscht werden. Es gibt jedoch Ausnahmen...
Vieles kommt in 2023 für Vermieter und Wohnungseigentümer neu hinzu: CO2 Abgabe, hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, Förderung für Photovoltaikanlagen, neue Gebäudeabschreibung...