Grundsteuerreform: Bescheide prüfen, Einspruchsfrist nicht verpassen!
Veröffentlicht von Alexander Kerle, wohnmixx.de, Immobilienmakler Chemnitz in Immobilien: Gesetzte, Steuern und öffentliche Abgaben · Samstag 21 Jan 2023 · 1:45
Tags: Grundsteuerwertbescheid, Festsetzungsbescheid, Grundsteuermessbetrag
Tags: Grundsteuerwertbescheid, Festsetzungsbescheid, Grundsteuermessbetrag
Während bis Mitte Januar 2023 über 40% der Immobilieneigentümer (wozu auch der Bund gehört 🙈) ihre Grundsteuererklärungen noch immer nicht abgegeben haben, hatte ich die meinen „schon“ Anfang Oktober geelstert. Zwischen Weihnachten und Neujahr überraschten mich „meine“ Finanzämter mit den Bescheiden über den jeweiligen Grundsteuerwert und Messbetrag, die natürlich erstmal in Vergessenheit gerieten. Erst letzte Woche, ein Kunde bat mich über seine Bescheide zu schauen, hatte ich das Thema wieder auf dem Schirm. Einspruchsfrist 4 Wochen ab Bekanntgabe der Bescheide, damit war jetzt höchste Eile geboten!
Mein Kunde übermittelte mir mehrere Bescheide, bis auf einen alle nachvollziehbar. Der nicht nachvollziehbare: Der Grundsteuerwert über einen Tiefgaragenstellplatz mit eigenem Grundbuchblatt wurde auf 187.900 € (!) festgesetzt. Einspruch!
Bei meinen eigenen Bescheiden… Alle sind nachvollziehbar und rechnerisch auch richtig. ABER! Die Grundsteuermessbeträge haben sich, zu denen die zum bisherigen Einheitswert ermittelt wurden, tlw. mehr als verdoppelt. Lediglich bei zwei meiner Objekte ist die Erhöhung marginal.
Einer der Aufreger ist bspw. ein Feststellungsbescheid für eine rd. 70 m² Dreiimmerwohnung in Chemnitz (Hilbersdorf). Hier wurde der Grundsteuermessbetrag von bisher 18,96 € auf 38,45 € festgesetzt. Die Hebesätze für die Grundsteuer legen die Kommunen erst 2024 fest. Damit ist aktuell völlig offen, wie hoch die Grundsteuer tatsächlich ausfallen wird. Aktuell liegt in Chemnitz der Hebesatz bei 580 Prozent, wird dieser nicht halbiert, würde sich der jährlich zu entrichtende Grundsteuerbetrag für diese Wohnung etwas mehr als verdoppeln. Einspruch!
Ich habe (vorsorglich) alle mir zugegangenen Bescheide beanstandet und zwar aus allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten. Ob das was bringt ist ungewiss, jedoch für den Moment geboten.