Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen
Veröffentlicht von Alexander Kerle, wohnmixx.de, Immobilienmakler Chemnitz in Immobilien: Gesetzte, Steuern und öffentliche Abgaben · Donnerstag 12 Jan 2023
Tags: Gasheizung, Ölheizung, Gebäudeenergiegesetz
Tags: Gasheizung, Ölheizung, Gebäudeenergiegesetz
Gas- oder Ölheizkessel, die vor dem 01.01.1994 in Betrieb gegangen sind, müssen im laufenden Jahr 2023 gemäß Gebäudeenergiegesetz ausgetauscht werden. Ausgenommen davon sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Heizungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn deren Eigentümer die Immobilie bereits zum 01.02.2002 selbst bewoht haben.