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Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen

limitierte Lebens(t)räume
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Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen

wohnmixx - Immobilien in Chemnitz
Gas- oder Ölheizkessel, die vor dem 01.01.1994 in Betrieb gegangen sind, müssen im laufenden Jahr 2023 gemäß Gebäudeenergiegesetz ausgetauscht werden. Ausgenommen davon sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Heizungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn deren Eigentümer die Immobilie bereits zum 01.02.2002 selbst bewoht haben.


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