Änderungen für Immobilieneigentümer in 2023
Veröffentlicht von Alexander Kerle, wohnmixx.de, Immobilienmakler Chemnitz in Immobilien: Gesetzte, Steuern und öffentliche Abgaben · Freitag 30 Dez 2022
Tags: CO2, Abgabe, Gebäudeabschreibung, Rauchmelder, Photovoltaik
Tags: CO2, Abgabe, Gebäudeabschreibung, Rauchmelder, Photovoltaik
CO2 Abgabe: Der CO2-Preis wird ab 2023 nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Bisher war die CO2- Abgabe vollständig Teil der Heizkostenabrechnung des Mieters.
Energieeinsparverordnung: Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage in Nichtwohngebäuden ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche und in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten, ist lt. Energieeinsparverordnung bis zum 30. September 2023 durchzuführen.
Photovoltaikanlagen: Solaranlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung können ab 2023 steuerfrei betrieben werden. Zudem wird eine Anschaffung von Photovoltaik- Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich. Es entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen Erzeugerstromzähler zu installieren.
Gebäudeabschreibung: Für neue Mietwohnungen wird der Gebäude- AfA- Satz von zwei auf drei Prozent erhöht.
Erbschaft- und Schenkungssteuer: Aufgrund angepasster Bewertungsgrundlagen können für Immobilien höhere Erbschafts- und Schenkungssteuern anfallen.
Grunderwerbsteuer: In Sachsen steigt 2023 die Grunderwerbsteuer von bisher 3,5 auf 5,5 Prozent. Auch Hamburg erhöht auf 5,5 Prozent. Zum Vergleich: U.a. in Thüringen und Brandenburg beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent, in Berlin und in Mecklenburg-Vorpommern 6 Prozent.
Rauchmelder: Auch in Sachsen müssen nun auch Bestandsgebäude bis zum 31.12.2023 mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Kabelfernsehen: Nur noch in 2023 ist es möglich, anfallende Gebühren des Kabelnetzbetreibers vollständig in den Betriebskosten des Mieters zu berücksichtigen. In 2024 ist das nur noch bis einschließlich Juni möglich. Danach zählen Kabelgebühren nicht mehr zu den umlagefähigen Betriebskosten.