Mit den Neuregelungen in § 7b EStG wurde eine Sonderabschreibung eingeführt, die bei der Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen in Anspruch genommen werden kann.
Voraussichtlich zum 01. Januar 2018 tritt an Stelle der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) das Gebäudeenergiegesetzt (GEG). Im nächsten Jahr werden die ersten Energieausweise 10 Jahre alt und verlieren ihre Gültigkeit. Für diese und für ältere Energieausweise, empfiehlt sich ein Update.