Sonderabschreibung für den Neubau von Mietwohnung
Veröffentlicht von Alexander Kerle, Immobilienmakler Chemnitz in Immobilien: Gesetzte, Steuern und öffentliche Abgaben · Montag 01 Jul 2019
Ab August 2019 - jedoch zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 - gibt es eine Sonderabschreibung für Investitionen in Anschaffungs- und Herstellungskosten von Mietwohnungen, mit Bauantrag nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022. Es können zur linearen Abschreibung (2%), weitere 5% Sonderabscheibung in Anspruch genommen werden. Private Investoren bekommen so innerhalb der ersten vier Jahre nach Erwerb einer Mietimmobilie 28% der Kosten steuerlich unter.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen sind u.a., dass die jeweilige Wohnung zehn Jahre zu Wohnzwecken vermietet wird. Zudem müssen die Anschaffungs- und Herstellkosten unter 3.000 €/m² (ohne Grundstück) liegen, wobei die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung bei 2.000 €/m² gedeckelt ist.