Der BGH stellt klar: Vermieter von unrenoviert an Mieter übergebenen Wohnungen müssen Schönheitsreparaturen ausführen, wenn die Renovierungspflicht nicht wirksam auf den jeweiligen Mieter übertragen wurde. Mieter müssen sich jedoch bis zur Hälfte an den Kosten beteiligen.
Mit den Neuregelungen in § 7b EStG wurde eine Sonderabschreibung eingeführt, die bei der Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen in Anspruch genommen werden kann.