Gebäudeenergiegesetz: Gasheizung ade? Jein!
Veröffentlicht von Alexander Kerle, wohnmixx.de, Immobilienmakler Chemnitz in Immobilien: Gesetzte, Steuern und öffentliche Abgaben · Mittwoch 14 Jun 2023
Tags: Blog, auf, wohnmixx.de, Gebäudeenergiegesetz, Gasheizung, Kompromiss.
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Die geplanten gesetzlichen Vorgaben zur CO2-Reduktion im Gebäudesektor, welche die Gemüter erhitzt, sollten eigentlich ab Januar 2024 für alle Gebäude gelten. Nach ewigem Hin und Her, wurde nun ein Kompromiss mit "Leitplanken" vereinbart. Der Entwurf zum Heizungsgesetz kommt, nach Vermittlung von Scholz, Habeck und Lindner, diese Woche Donnerstag in den Bundestag.
Medienberichten zufolge, sollen die neuen Vorschriften vorerst nur für Neubauten greifen. Für den Gebäudebestand gibt es eine andere Regelung: Hier soll eine Kopplung mit dem geplanten Gesetz für kommunale Wärmeplanung erfolgen.
Das Wärmeplanungsgesetz, das ab Anfang 2024 in Kraft treten soll, verpflichtet Länder und Kommunen dazu, bis spätestens 2028 konkrete Pläne vorzulegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Hierbei soll der Ausbau der Fernwärme eine wichtige Rolle spielen.
Solange es noch keine kommunale Wärmeplanung gibt, sollen beim Heizungstausch nicht die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes gelten. Hausbesitzer dürfen auch ab 2024 noch Gasheizungen einbauen, sofern diese später auch auf Wasserstoff umrüstbar sind.
In Neubaugebieten hingegen sollen nur Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent Ökostrom eingebaut werden dürfen.