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BVerfG zieht die Notbremse: Abstimmung über Heizungsgesetz vorerst gestoppt!

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BVerfG zieht die Notbremse: Abstimmung über Heizungsgesetz vorerst gestoppt!

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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Eilverfahren die geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag gestoppt. Laut dem höchsten deutschen Gericht darf die zweite und dritte Lesung nicht in der aktuellen Sitzungswoche durchgeführt werden. Thomas Heilmann (CDU, MdB) hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt, da er seine Rechte als Abgeordneter durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt sah. Die maximal verkürzten Beratungen zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ließen keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.
Die höchstrichterliche Entscheidung wurde vom Zweiten Senat aufgrund einer üblichen Folgeabwägung in Eilverfahren begründet. Es wurde festgestellt, dass die Nachteile schwerwiegender sind, wenn das Gesetz jetzt verabschiedet wird und später im Hauptsacheverfahren festgestellt wird, dass die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten verletzt wurden. Diese Nachteile wären dann irreversibel.
Update 07.07.2023: Das Thema "Heizungsgesetzt" kommt nun erst nach der Sommerpause des Bundestages, Anfang September 2023, wieder auf die Tagesordnung.


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