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Zulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

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Zulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

wohnmixx - Immobilien in Chemnitz
Veröffentlicht von Alexander Kerle, Makler in Chemnitz in Maklerpflichten · Mittwoch 01 Aug 2018 · Lesezeit 1 Minuten
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler ist am 01. August 2018 in Kraft getreten. Vor diesem Datum bereits tätige Verwalter müssen bis März 2019 eine Gewerbezulassung beantragen. Grundvoraussetzung dafür ist,  - dass der Verwalter - genauso wie bisher auch der Makler - geordnete Vermögensverhältnisse nachweist. Darüberhinaus muss der Verwalter den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Weiterhin gilt für Makler und Verwalter nun eine Fortbildungspflicht.


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