Sanierungspflicht für Altbauten!
Veröffentlicht in Rund um die Immobilie · Freitag 10 Mär 2023
Schlagzeilen wie diese sorgen für Panik bei vielen Immobilieneigentümern, diese ist jedoch oft unbegründet.
Hintergrund ist ein Vorschlag der EU- Kommission zur Novelle der Gebäuderichtlinie, mit der energetische Mindeststandards für Gebäude eingeführt werden sollen. Bis 2033 sollen demnach alle Wohngebäude den Energiestandard D erreichen. In der aktuellen Berichterstattung wird leider oft unterschlagen, dass in der Regel nur alte, unsanierte Gebäude einen schlechteren energetischen Standard haben. Wer innerhalb der letzten 20 / 30 Jahre ein Haus gebaut oder ein altes einigermaßen vernünftig saniert hat, den wird die Sanierungspflicht für sein Gebäude kaum treffen. Und wer für seine Immobilie hohe Heizkosten bezahlt, wird eine energetische Verbesserung vernünftigerweise ohnehin schon auf seiner Agenda haben.