Grundsteuer-Schock nach Grundsteuerreform: So viel mehr Grundsteuer wird ab 2025 in Chemnitz fällig!

limitierte Lebens(t)räume
Direkt zum Seiteninhalt

Grundsteuer-Schock nach Grundsteuerreform: So viel mehr Grundsteuer wird ab 2025 in Chemnitz fällig!

wohnmixx - Immobilien in Chemnitz
Die Grundsteuerreform erhitzt die Gemüter, beschäftigt die Finanzbehörden und die Justiz. Nachdem in der vergangenen Woche der Chemnitzer Stadtrat über die in 2025 gültigen Hebesätze beschlossen hat, wird deutlich, wie spürbar die Reform auch für die hiesigen Immobilienbesitzer und Mieter sein wird.
 
Was gilt in Sachsen?
In Sachsen gilt das sogenannte Bundesmodell, abweichend zu den Vorgaben dort mit einer um 0,5 Promille höheren Steuermesszahl (0,36‰ für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum).
 
Neuer Hebesatz für Grundsteuer B in Chemnitz
In der vergangenen Woche hat der Chemnitzer Stadtrat den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 493 Prozent festgesetzt (vorher 580).
Steuermesszahl und der Hebesatz sind Multiplikatoren, die auf den neuen Grundsteuerwert angewendet werden und somit die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Grundsteuer bestimmen.
Der Stadtratsbeschluss zur Höhe des Hebesatzes ist bemerkenswert, da das explizite Ziel des Gesetzgebers, die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral auszugestalten, augenscheinlich massiv missachtet wurde. Hieran hätte auch die Forderung der AfD-Fraktion, die einen Hebesatz von „lediglich“ 490 Prozent vorgeschlagen hatte, nichts geändert. Vielmehr scheint es so, als hätten sich alle Stadträte mit dem Thema Grundsteuerreform (und der Neuberechnung) bisher nicht ausreichend auseinandergesetzt. Der Vergleich 580 % vs. 493 % (oder 490) klingt ja auch erheblich.
 
Konkrete Beispiele aus Chemnitz
Ich habe anhand von Grundsteuerwertbescheiden und Bescheiden über den jeweiligen Grundsteuermessbetrag unterschiedlicher Wohnimmobilien die in 2025 fällig werdende Grundsteuer ausgerechnet. Die Ergebnisse sind alarmierend:
  • Eigentumswohnung, Baujahr 1995, 66 m² Wohnfläche: Hier ist die Erhöhung mit knapp 5% noch vergleichsweise moderat.
  • Eigentumswohnung, Baujahr vor 1949, 70 m² Wohnfläche: Bei dieser älteren Wohnung liegt die Mehrbelastung bei über 72%.
  • [Anmerkung: Beide Wohnungen haben laut Bescheid den gleichen Grundsteuerwert (erbaut 1930er vs. 1990er Jahre! Kaßberg vs. Hilbersdorf!) Die Bewertung nach Bundesmodell ist (auch aus Sachkundigensicht) fragwürdig, jedoch ein anderes Thema.]
  • Eigentumswohnung, Baujahr 1984, 37 m²: Auch hier ist die Erhöhung mit über 52% deutlich spürbar.
  • Einfamilienhaus (DHH), Baujahr 1998, 109m² Wohnfläche: Die Grundsteuer B wird um knapp 67% steigen.
  • Mehrfamilienwohnhaus, Baujahr vor 1949, 665 m²: Besonders drastisch ist die Erhöhung bei diesem Mehrfamilienhaus mit fast 91%.
Diese Beispiele zeigen deutlich, dass die auf Eigentümer und Mieter zukommende Grundsteuererhöhung keineswegs aufkommensneutral sein wird. Einige wenige Immobilien sind von einer moderaten Erhöhung betroffen. Mehrheitlich wird es jedoch zu deutlichen Mehrbelastungen oder gar fast zu einer Verdoppelung der Grundsteuerbeträge kommen.

Die Grundsteuerreform ist ein komplexes Thema, das nicht nur rechtliche, sondern auch politische und finanzielle Aspekte der öffentlichen Haushalte und der Wähler berührt. Die Entscheidung des Chemnitzer Stadtrats zeigt, dass dieser über die Bedeutung der zu treffenden Entscheidung vorher möglicherweise nicht ausreichend informiert war.
Im Hinblick auf die Aufkommensneutralität und die Rechtmäßigkeit der neuen Bewertungen bleibt es spannend, weitere gerichtliche Auseinandersetzungen sind zu erwarten. Mehrere Musterklagen gegen die Grundsteuerwertbescheide sind bereits anhängig. Die Kläger bemängeln unter anderem, dass die neuen Bewertungen zu hoch ausgefallen seien und damit zu einer unzulässigen Erhöhung der Steuerlast führten.


Büro: Theaterstraße 50 - 52 | D- 09111 Chemnitz | Telefon: 0371 - 38 23 115


Immobilien in Chemnitz: Haus, Wohnung, Grundstück - Angebote bei wohnmixx sind limitiert, Immobilien sorfältig ausgewählt.
#immobilienchemnitz - #maklerchemnitz - #immobilienmaklerchemnitz

Unsere Referenzen: Verkauf Eigentumswohnungen in Chemnitz, Verkauf Einfamilienhaus in Adelsberg, Verkauf Eigentumswohnung Ka&berg, Verkauf Mehrfamilienhaus Chemnitz Borna, Verkauf Eigentumswohnung Kappel, Verkauf Anwesen mit Bauernhof in Burgstädt, Verkauf Einfamilienhäuser in Callenberg bei Hohenstein-Ernstthal und Limbach-Oberfrohna, Vermietung und Verkauf Einfamilienhäuser in Röhrsdorf bei Chemnitz und Kändler, Verkauf Mehrfamilienhaus Ka&berg, Vermietung Mehrfamilienhäuser Schloßchemnitz und Siegmar, Verkauf Mehrfamilienäuser im Zentrum und in Chemnitz Siegmar, Vermietung Eigentumswohnungen Chemnitz Ka&berg, Vermietung Eigentumswohnungen Chemnitz Gablenz, Verkauf Grundstück Chemnitz Schlosschemnitz, Vermietung Loftwohnungen Schlosschemnitz, Vermietung Villa in Siegmar, Verkauf Eigentumswohnung Limbach, Vermietungen Scheibenhäuser und exklusiver Wohnungen im Rittergut zu Schloss Lichtenwalde, Erstvermietung von Eigentumswohnanlagen in Schlosschemnitz, in Siegmar, in Gablenz, auf dem Kaßberg, Verkauf ETW in Hartmannsdorf

Zurück zum Seiteninhalt