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Eckpapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz – Entscheidungsfreiheit wieder beim Eigentümer

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Eckpapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz – Entscheidungsfreiheit wieder beim Eigentümer

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Ein zentrales Wahlversprechen der CDU/CSU zur letzten Bundestagswahl war die Abschaffung des sogenannten Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz, GEG). Dieses Ziel findet sich auch im gemeinsamen Koalitionsvertrag mit der SPD wieder. Nun kommt Bewegung in die Sache: Ein am 24. Februar 2026 datiertes FAQ-Eckpapier skizziert erstmals die Grundzüge des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes .
Kernpunkt der neuen Regelung ist, dass künftig nicht mehr Wärmepumpen oder Hybridanlagen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien im Mittelpunkt stehen sollen. Stattdessen soll die Entscheidung über das Heizsystem wieder vollständig beim Eigentümer liegen – ähnlich wie vor Inkrafttreten des GEG. Damit wäre künftig auch der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen wieder zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Anlagen technisch in der Lage sind, Biogas oder Bio-Öl zu verbrennen. Der Anteil klimaneutraler Brennstoffe soll über eine sogenannte „Biotreppe“ schrittweise steigen: ab 2029 zunächst auf 10 Prozent, mit weiteren gesetzlichen Erhöhungen bis 2040.
Außerdem soll das neue Gesetz von der kommunalen Wärmeplanung entkoppelt werden. Daraus ergibt sich nach aktuellem Stand, dass es keinen Anschlusszwang an Fernwärmenetze geben wird.
Laut Eckpapier bleibt die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 gesichert. Offen bleibt allerdings, ob sich die Förderbedingungen in Zukunft ändern.
Um die aktuellen Entwicklungen einzuordnen, lohnt sich ein Blick auf die Historie des Gebäudeenergiegesetzes. Seine rechtlichen Wurzeln liegen in den Vorgaben der Europäischen Union, insbesondere der EU-Gebäuderichtlinie, die die Mitgliedsstaaten zur schrittweisen Reduzierung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor verpflichtet. Vor der Einführung des GEG war das deutsche Energieeinsparrecht für Gebäude auf drei separate Regelwerke verteilt: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Am 1. November 2020 trat das GEG in Kraft und fasste diese drei Gesetze erstmals zusammen. Während diese Ursprungsfassung noch stark auf Dämmstandards setzte und zur Technologie wenig regulierte, brachte das Jahr 2024 eine drastische Verschärfung. Mit der Einführung der viel diskutierten 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch wurde das Gesetz zu dem umstrittenen Instrument, das nun grundlegend reformiert werden soll.

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