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Frist für 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch ausgesetzt

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Frist für 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch ausgesetzt

wohnmixx - Immobilien in Chemnitz
Bundesregierung setzt Frist beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus
Das umstrittene Heizungsgesetz (GEG) soll durch ein flexibleres Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst werden. Bis das neue Gesetz verabschiedet wird, gilt aber noch das GEG. Um in der Zwischenzeit Rechtssicherheit zu gewährleisten, wurde der geplante Start der 65-Prozent-Regel für den Heizungstausch um vier Monate verschoben: Statt am 1. Juli 2026 greift die Vorgabe nun erst ab dem 1. November 2026. Langfristig soll diese strenge Regelung durch das neue Gesetz komplett entfallen, was den Weg für mehr Technologieoffenheit ebnen soll, aber bereits jetzt für Diskussionen über die künftige Kostenverteilung sorgt.
Mehr Flexibilität bei der Heizungswahl
Im Kern der anstehenden Reform steht die Abkehr vom faktischen Wärmepumpen-Zwang. Der Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen soll nun wieder zulässig werden. Gekoppelt werden soll das an eine sogenannte „Bio-Treppe“: Ab 2029 müssen fossile Heizanlagen schrittweise mit einem wachsenden Anteil an klimaneutralen Brennstoffen wie Biogas oder grünem Wasserstoff betrieben werden können. Anstelle technischer Detailvorgaben soll künftig die tatsächliche CO2-Vermeidung zur zentralen Steuerungsgröße werden.
Eine sogenannte Heizkostenbremse soll Mieter schützen
Klimafreundliche Brennstoffe könnten spürbar teurer werden als herkömmliches Erdgas oder Heizöl, befürchten Mieter- und Verbraucherschutzverbände und fordern Schutzmaßnahmen vor einer massiven finanziellen Belastung der Mieter. Werden in Mietwohnungen weiterhin fossile Heizungen verbaut, würden Mieter die steigenden Betriebskosten tragen müssen, ohne selbst Einfluss auf das installierte Heizsystem nehmen zu können. Um Mieter vor massiven Kostensteigerungen zu schützen, plant die Regierungskoalition mit einer Heizkostenbremse, bei der Vermieter an den Mehrkosten für teurere grüne Brennstoffe beteiligt werden, einzuführen. Mieterverbänden reicht dies jedoch nicht aus.
Immobilienwirtschaft warnt vor Investitionshemmnissen
Auf der Vermieterseite stößt eine solche Heizkostenbremse hingegen auf deutliche Kritik. Verbände wie Haus & Grund sowie der Immobilienverband Deutschland (IVD) sehen in einer Kostenbeteiligung der Eigentümer einen erheblichen Eingriff in das Verursacherprinzip. Sie argumentieren, dass Vermieter keine Kontrolle über das individuelle Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter haben. Eine pauschale Kostenbeteiligung bei den verbrauchsabhängigen Betriebskosten widerspricht nach Ansicht der Verbände dem grundlegenden Prinzip der Wirtschaftlichkeit von Immobilieninvestitionen. Es wird gewarnt, dass zusätzliche finanzielle Belastungen die Rentabilität mindern und dringend notwendige Investitionen in den Wohnungsbau sowie in energetische Sanierungen weiter ausbremsen könnten.
Wärme gibt es auch mit neuen Gesetzen nicht zum Sozialtarif
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt zwar viel regulatorischen Druck aus dem Markt und gibt Immobilienbesitzern wertvolle Entscheidungsfreiheit zurück. Gleichzeitig verlagern die aktuellen Pläne jedoch die Diskussionen auf die Verbrauchskostenverteilung.
Im Sprachgebrauch der Politik gehen Wenden und Bremsen seit Jahren Hand in Hand – gerne auch dann, wenn es um Wohnungsbau und Mieter als Wählerklientel geht. Einer Bauwende steht eine Mietpreisbremse gegenüber, und nun folgt auf die Wärmewende die Heizkostenbremse. Doch bei all der rhetorischen Akrobatik bleibt die wirtschaftliche Realität simpel: Wer es zu Hause warm haben möchte, muss dafür bezahlen. Sei es durch Modernisierungsumlagen nach dem Einbau einer Öko-Heizung oder durch steigende Preise für fossile Brennstoffe und Öko-Gase. Wärme gab es noch nie zum Nulltarif!



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