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EU-Parlament stimmt für Sanierungspflicht von Bestandsgebäuden

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EU-Parlament stimmt für Sanierungspflicht von Bestandsgebäuden

wohnmixx - Immobilien in Chemnitz
Das EU Parlament hat am 14.03.2023 eine Sanierungspflicht für Bestandsgebäude  verabschiedet. Danach müssen  alle Gebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis zum Jahr 2033 mindestens die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen. Dies alles muss zwar noch in nationales Recht umgesetzt werden, Ausnahmen wird es möglicherweise geben. Dass es bei diesem Thema viel Spielraum geben wird, ist wohl eher unwahrscheinlich.
 
Da das Thema oft unter dem Slogan Kostenschock für Hausbesitzer einhergeht, habe ich mir die Energieausweise von 50 Immobilien, die ich in den letzten Jahren in der Mache hatte angesehen. Ob Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenmittelhaus, konventionell gebautes Mehrfamilienhaus oder Wohnblock aus DDR- Zeiten. Unsaniert, leicht modernisiert, kernsaniert oder Neubau…  bei meiner Sichtung war alles querbeet dabei. Das kommt keiner flächendeckenden statistischen Erhebung gleich, lässt aber dennoch Rückschlüsse zu.
 
Im Ergebnis sind (nur) 10% der Immobilieneigentümer von einer Sanierungspflicht betroffen. Die  überwiegende Mehrzahl der Gebäude, das sind 68%, haben die Energieeffizienzklasse „C“ oder „D“. Alle wurden innerhalb der letzten rd. 30 Jahre neu gebaut oder energetisch einigermaßen vernünftig modernisiert.  



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