Energieversorgungsverträge: Wichtige Änderungen bei der Ab-, An- und Ummeldung der Stromversorgung!
Veröffentlicht von Alexander Kerle, Immobilienkaufmann, Chemnitz in Rund um die Immobilie · Freitag 06 Jun 2025 · 1:00
Tags: Energieversorgungsverträge, Änderungen, Abmeldung, Anmeldung, Ummeldung, Stromversorgung, wohnmixx.de
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Wichtige Information für Mieter, Immobilienverkäufer und Käufer: Änderungen bei allen Stromanbietern hinsichtlich der An-, Ab- und Ummeldung!
Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende Nutzerwechsel für Stromverträge nicht mehr erlaubt. Das bedeutet, dass An-, Ab- und Ummeldungen beim Stromversorger nur noch für einen zukünftigen Zeitpunkt vorgenommen werden können.
Je nach Situation, sind folgende Punkte zu beachten:
Als Mieter (bei Auszug): Kündigen Sie Ihren Stromversorgungsvertrag fristgerecht zum Ende Ihres Mietvertrags.
Als Mieter (bei Einzug): Melden Sie sich rechtzeitig vor Beginn Ihres Mietvertrags bei Ihrem Stromversorger an.
Als Immobilienverkäufer: Melden Sie Ihren Stromvertrag fristgerecht zum geplanten Datum des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten der Immobilie ab.
Als Immobilienkäufer: Melden Sie sich rechtzeitig zum geplanten Datum des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten der Immobilie bei Ihrem Stromversorger an.
Der Zählerstand bei Übergabe muss nachgereicht werden.
Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen, ist dem Energieversorger der Nutzerwechsel mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich mitzuteilen.