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Energieausweis 2027: Was sich ändert und warum es sinnvoll sein kann, noch vor dem 31.12.2026 einen Energieausweis ausstellen zu lassen

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Energieausweis 2027: Was sich ändert und warum es sinnvoll sein kann, noch vor dem 31.12.2026 einen Energieausweis ausstellen zu lassen

wohnmixx - Immobilien in Chemnitz
Ab dem 1. Januar 2027 treten Änderungen für Energieausweise in Kraft, die künftig grundsätzlich für alle beheizten oder gekühlten Gebäude – ob Wohn- oder Nichtwohngebäude – zwingend auszustellen sind. DIes betrifft künftig auch unter Denkmalschutz stehende Gebäude. Ausgenommen von dieser generellen Ausweispflicht bleiben weiterhin kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche sowie Ferienhäuser, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr bestimmt sind. Grund für dieses Änderungen ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Die Erstellung neuere Energieausweise verlangt veränderte Vorgaben bei der Datenerfassung und erweiterte Pflichtangaben.
Energieverbrauchsausweise bleiben zulässig. Statt der Werte der letzten drei Jahre reichen künftig die  Verbrauchsdaten von zwei Jahren, getrennt nach Energieträgern. Eine monatliche Energieverbrauchsangabe, wie ursprünglich im Entwurf vorgesehen, hat es (glücklicherweise) nicht ins Gesetz geschafft. Angepasst wird jedoch das Berechnungsverfahren: Der Verbrauch wird auf ein standardisiertes Wohnverhalten „normalisiert“. Ein individuelles, sehr sparsames Heizen soll so nicht mehr automatisch zu einem besseren Wert führen.
Der Ausweis wird künftig standardmäßig digital ausgestellt. Bei Neuausstellung ist eine Vor-Ort-Begehung oder die Vorlage aussagekräftiger Fotos zwingend. Die Effizienzklassen A+ bis H bleiben erhalten. Neue Pflichtangaben umfassen CO2-Emissionen, den Anteil erneuerbarer Energien, das Baujahr des Wärmeerzeugers sowie die Eignung für niedrige Vorlauftemperaturen. Ein gültiger Ausweis ist künftig auch bei der bloßen Verlängerung eines Mietvertrags vorzulegen.
Für Baudenkmäler entfällt ab 2027 die pauschale Befreiung. Bei Verkauf, Vermietung oder größeren Renovierungen ist ein Energieausweis nun auch für solche Gebäude verpflichtend. Die materiellen Erleichterungen bei den energetischen Anforderungen für denkmalgeschützte Wohngebäude bleiben jedoch bestehen.
Immobilieneigentümern ist zu empfehlen, noch vor dem 31. Dezember 2026 einen Verbrauchsausweis nach den aktuell gültigen Regeln erstellen zu lassen. Dieser profitiert von der bisherigen einfacheren Berechnungsmethode, spart Aufwand bei der Datenerhebung, behält seine volle Gültigkeit für die gesamten zehn Jahre und ist auch für Denkmalimmobilien zulässig.


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